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Besucher von Gottesdiensten namentlich erfasst

By 29. Mai 2020 August 26th, 2020 No Comments

Katholische Kirche muss ab 30. Mai Kontaktinformationen erfassen

Die Katholische Kirche erfasst ab dem 30. Mai die Namen ihrer Gottesdienstbesucher. „Alle Besucherinnen und Besucher müssen namentlich und mit Adresse und Telefonnummer registriert werden“, erklärt Michael Heyer vom Gemeindeverband. Wir haben dazu einen kleinen Zettel vorbreitet, der ausgefüllt werden muss. Diese Zettel dürfen natürlich gerne schon zu Hause vorbereitet werden, liegen aber auch zum Gottesdienstbesuch aus.“

Zunächst hatten die ersten Gottesdienste ohne diese Richtlinie stattgefunden. Die neue Auflage vom Land Nordrhein-Westfalen sei nun gekommen wegen der Covid-19-Infizierungen bei einem Gottesdienst in Frankfurt, so Heyer. „Vier Wochen lang werden diese Zettel mit Namen, Anschrift und Telefonnummer aufbewahrt, um eine Nachverfolgung der Kontakte zu gewährleisten. Danach vernichten wir die Zettel“, sagt Heyer. Damit es keine datenschutzrechtlichen Probleme gebe, habe man sich gegen Listen entschieden. Heyer fügt hinzu: „Leider ist das für die Besucher ein Mehraufwand, der aber ihrem Schutz dient.“

Michael Heyer bedankt sich bei den Kirchenvorständen, Pfarrgemeinderäten und allen anderen Ehrenamtlern vor Ort für deren Hilfe bei der Umsetzung der Richtlinien. In den vergangenen Wochen habe er von deren Seite sehr vorausschauende und engagierte Mitarbeit erfahren.

Hier können Sie den Bogen zur Namenserfassung herunterladen zum Ausdrucken.