Stellungnahme des Erzbistums Paderborn

... nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Hamm im Arbeitsrechtsstreit zwischen Prof. Dr. Volz und dem Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus – 08. August 2025

Im Arbeitsrechtsstreit zwischen dem Arzt Professor Dr. Joachim Volz und seinem Arbeitgeber, dem Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus, hat das Arbeitsgericht Hamm heute ein Urteil gesprochen. Zum arbeitsrechtlichen Verfahren selbst wird das Erzbistum Paderborn sich nicht äußern, da es nicht Prozesspartei ist. Wir verweisen insoweit auf die Geschäftsführung und Trägerin des Krankenhauses.

Das Erzbistum Paderborn sieht seine Verantwortung gleichwohl in der ethischen und seelsorglichen Einordnung – in der Frage, welche Haltung uns im Blick auf den Schutz des Lebens leitet, welches Menschenbild wir vertreten und wie wir mit Spannungen umgehen, die das Leben in seiner tiefsten Verletzlichkeit berühren.

In der Debatte um diesen Prozess sind in den vergangenen Wochen wiederholt falsche Angaben gemacht worden, die wir im Sinne der Wahrhaftigkeit richtigstellen möchten:

Es ist falsch, dass es am Klinikum Lippstadt keine Ethikkommission gebe. Der bestehende Gesellschaftsvertrag sieht ausdrücklich die Einrichtung eines Ethikkomitees vor. Sowohl im evangelischen als auch im katholischen Krankenhaus bestand jeweils eine Ethikkommission, die derzeit – auch nach der Fusion – noch parallel weiterarbeiten. Die fusionierte Klinik ist aktuell damit befasst, die beiden Gremien zusammenzuführen, neu aufzustellen und zu strukturieren. Dieses Gremium dient der verantwortungsvollen Begleitung medizinisch-ethischer Fragen, gerade auch in Grenzsituationen.

Es ist ebenso falsch, dass in einem katholisch mitgetragenen Klinikum wie dem in Lippstadt in keinem Fall Schwangerschaftsabbrüche möglich seien. Die Realität ist differenzierter: Eine Ausnahme bildet die Situation, dass Leib und Leben der Mutter bzw. des ungeborenen Kindes akut bedroht sind und es keine medizinisch mögliche Alternative gibt, mit der das Leben des ungeborenen Kindes gerettet werden könnte. In solchen individuellen Ausnahmesituationen wird die Ethikkommission einbezogen, um gemeinsam mit den behandelnden Fachärzten verantwortungsvoll zu prüfen, ob ein Schwangerschaftsabbruch medizinisch geboten und im konkreten Fall ethisch vertretbar ist.

Nicht zuletzt kursierte die Aussage, dass Frauen, die sich im Schwangerschaftskonflikt für einen Abbruch entscheiden, in der Region keine ortsnahe Versorgung fänden. Auch das ist sachlich falsch. Eine solche Versorgung ist im Umfeld sehr wohl gewährleistet. Diese Differenzierung gehört zur Wahrheit dazu – und sie ist Ausdruck pluraler Trägerlandschaft in einem freiheitlichen Gesundheitssystem.

Unsere ethische Haltung ist keine Einmischung in persönliche Entscheidungen, sondern Ausdruck eines Menschenbildes, das jedem Leben, von der Empfängnis an, Würde und Schutz zuspricht. Uns ist bewusst, dass diese Haltung in Grenzsituationen als Zumutung empfunden werden kann. Umso wichtiger ist es uns, sie nicht aus vermeintlicher moralischer Überlegenheit zu vertreten, sondern aus unserem Glauben – mit Ernsthaftigkeit, Zuwendung und Verantwortung.

Wir sprechen nicht nur von Werten, wir handeln. In den katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen des Erzbistums Paderborn werden jährlich über 6.000 Frauen, Paare und Familien begleitet. In rund 20.000 Gesprächen geht es um Orientierung, materielle Hilfe, seelsorgliche Unterstützung – vor, während und nach einer Geburt. Dafür stehen aktuell rund zwei Millionen Euro jährlich aus kirchlichen und staatlichen Mitteln zur Verfügung.

Wir wissen zugleich, wie tiefgreifend, wie belastend und wie einsam die Situationen sein können, in denen Frauen sich mit der Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch auseinandersetzen. Jede dieser Entscheidungen ist ein ganz individueller, verantwortlicher und zugleich schmerzhafter Prozess. Wir sehen diese Frauen – und wir sehen auch ihre Familien, mit denen sie oft gemeinsam ringen und nach einem Weg suchen, der für alle tragbar ist.

Wir hören aus den Gesprächen, wie groß die Not, die Überforderung oder die Angst sein können, die einem solchen Entschluss vorausgehen. Und wir wissen: Mit allem, was wir anbieten, an Beratung, an Begleitung, an Hilfe, sind wir nicht immer die Antwort, die in diesem Moment gesucht wird. Es tut uns aufrichtig leid, wenn Frauen uns in solchen Situationen als nicht nah genug, nicht hilfreich oder nicht verständlich erleben. Aber gerade weil es keine einfachen Antworten gibt, können wir auch keine vorgeben.

Unsere Haltung zum Lebensschutz ist keine Abgrenzung – sie ist Ausdruck unseres Glaubens. Wir glauben, dass jedes Leben in jeder Phase von Gott gewollt ist und Würde verdient: vor der Geburt, nach der Geburt, im Alter, mit Behinderung, in Schwäche und Verletzlichkeit. Für uns ist der Schutz des Lebens nicht teilbar. Aus unserer ethischen und geistlichen Überzeugung heraus halten wir es nicht für vertretbar, das Lebensrecht an bestimmte Voraussetzungen, Zeitpunkte oder Umstände zu knüpfen.

Wir können den Frauen ihren Weg nicht abnehmen. Doch wir wollen nahe bleiben – zuhören, ihre Unsicherheit ernst nehmen und Hoffnung offenhalten. Wir möchten ansprechbar bleiben: als Stimme, die das Leben nicht ausklammert, sondern es ins Gespräch bringt. Wir wissen, dass wir nicht immer das bieten können, was in einer solchen Situation vielleicht erwartet wird. Und doch hoffen wir, dass wir dazu beitragen können, dass ein Ja zum Leben Raum bekommt – selbst dort, wo es kaum vorstellbar scheint.

Weitere Informationen zum Schutz des Lebens.

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